Alle unsere Geschäfte und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen
ausschließlich auf der Basis unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden
in keinem Fall Vertragsinhalt. Abweichende Vertragsteile gelten im
Einzelfall nur insoweit, als sie von uns schriftlich anerkannt werden.
Unsere Angebote gelten stets freibleibend, technische Änderungen
bleiben vorbehalten. Die Annahme von Kundenbestellungen erfolgt
entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Der Inhalt
unserer Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs-
und Leistungsumfang, bei Fehlen einer Auftragsbestätigung
gelten Lieferschein und Rechnung.
Angaben zu Lieferterminen und Lieferfristen sind stets unverbindlich.
Wir behalten uns vor, die Lieferpflicht ruhen zu lassen, sollte der
Kunde mit einer fälligen Zahlung oder einer sonstigen Verpflichtung
uns gegenüber in Verzug sein. Ein Lieferverzug liegt erst vor, wenn wir
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist unserer Lieferverpflichtung
nicht nachkommen können, und erst dann kann der Kunde vom
Vertag zurücktreten. Die angemessene Nachfrist beträgt mindestens
6 Wochen. Bereits erledigte Teillieferungen bleiben in jedem Fall vom
Rücktritt unberührt.
Der Versand unserer Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
In Einzelfällen können andere Lieferkonditionen auf Basis der
Incoterms 2010 schriftlich und von beiden Vertragsteilen unterschrieben
vereinbart werden.
Wir leisten lediglich Gewähr dafür, dass die Ware eine Qualität oder
Leistung aufweist, die bei Waren gleicher Art üblich ist und vom Kunden
auch vernünftigerweise erwartet werden kann. Allgemein leisten
wir nur für solche Mängel Gewähr, die bei der Übergabe an den Kunden
bereits vorhanden waren, und deren Vorhandensein zum Zeitpunkt
der Übergabe auch vom Kunden bewiesen wurden. Beanstandungen
sind nur innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Ware zulässig
und bedürfen der Schriftform. Bei nachgewiesener Mangelhaftigkeit
hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung innerhalb angemessener
Frist, ein Recht auf Entgeltminderung wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf
unmittelbare Schäden begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn
uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Beweislast
hierfür liegt beim Kunden.
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis franko und
ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen. Sonderanfertigungen
bzw. separat auf maß geschnittenen Waren können
grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum
mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.
Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Bei Überschreitungen
des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit
vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang die jeweils üblichen Zinsen
und Kosten zu berechnen. Die Fälligkeit des vertraglich festgesetzten
Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-,
Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder
sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem
Kunden wegen eventueller derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf
Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu.
Rechnungskürzungen sind prinzipiell nur unter Verwendung einer eigens
von uns ausgestellten Gutschrift zulässig.
Eine notwendige Voraussetzung für jede Lieferung unsererseits ist
die Kreditwürdigkeit des Kunden, Informationen über deren Fehlen
berechtigen uns, Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Für eine Erstlieferung an einen neuen Kunden wird
prinzipiell Vorauszahlung vereinbart.
Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen
Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber,
gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zur Sicherheit
dieses Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die
gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen weder weiterveräußert
noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen
werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir umgehend davon
in Kenntnis gesetzt werden. Werden unsere unbezahlten Waren
entgegen diesem Verbot dennoch vom Kunden weiterverkauft, so
erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die aus diesem
Verkauf resultierenden Forderungen des Kunden. Die Forderungen
des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an
uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns
bei aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine
Kunden mitzuteilen.
Gerichtsstand ist Salzburg, es gilt österreichisches Recht. Internationale
Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung.
Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grunde ungültig,
bleiben alle anderen Bestimmungen dadurch unberührt.
Technik Team
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