Alle unsere Geschäfte und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich auf der Basis unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Abweichende Vertragsteile gelten im Einzelfall nur insoweit, als sie von uns schriftlich anerkannt werden. Unsere Angebote gelten stets freibleibend, technische Änderungen bleiben vorbehalten. Die Annahme von Kundenbestellungen erfolgt entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang, bei Fehlen einer Auftragsbestätigung gelten Lieferschein und Rechnung. Angaben zu Lieferterminen und Lieferfristen sind stets unverbindlich. Wir behalten uns vor, die Lieferpflicht ruhen zu lassen, sollte der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder einer sonstigen Verpflichtung uns gegenüber in Verzug sein. Ein Lieferverzug liegt erst vor, wenn wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist unserer Lieferverpflichtung nicht nachkommen können, und erst dann kann der Kunde vom Vertag zurücktreten. Die angemessene Nachfrist beträgt mindestens 6 Wochen. Bereits erledigte Teillieferungen bleiben in jedem Fall vom Rücktritt unberührt. Der Versand unserer Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. In Einzelfällen können andere Lieferkonditionen auf Basis der Incoterms 2010 schriftlich und von beiden Vertragsteilen unterschrieben vereinbart werden. Wir leisten lediglich Gewähr dafür, dass die Ware eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren gleicher Art üblich ist und vom Kunden auch vernünftigerweise erwartet werden kann. Allgemein leisten wir nur für solche Mängel Gewähr, die bei der Übergabe an den Kunden bereits vorhanden waren, und deren Vorhandensein zum Zeitpunkt der Übergabe auch vom Kunden bewiesen wurden. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Ware zulässig und bedürfen der Schriftform. Bei nachgewiesener Mangelhaftigkeit hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist, ein Recht auf Entgeltminderung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden. Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen. Sonderanfertigungen bzw. separat auf maß geschnittenen Waren können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Bei Überschreitungen des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang die jeweils üblichen Zinsen und Kosten zu berechnen. Die Fälligkeit des vertraglich festgesetzten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem Kunden wegen eventueller derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Rechnungskürzungen sind prinzipiell nur unter Verwendung einer eigens von uns ausgestellten Gutschrift zulässig. Eine notwendige Voraussetzung für jede Lieferung unsererseits ist die Kreditwürdigkeit des Kunden, Informationen über deren Fehlen berechtigen uns, Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für eine Erstlieferung an einen neuen Kunden wird prinzipiell Vorauszahlung vereinbart. Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zur Sicherheit dieses Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden. Werden unsere unbezahlten Waren entgegen diesem Verbot dennoch vom Kunden weiterverkauft, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die aus diesem Verkauf resultierenden Forderungen des Kunden. Die Forderungen des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen. Gerichtsstand ist Salzburg, es gilt österreichisches Recht. Internationale Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung. Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grunde ungültig, bleiben alle anderen Bestimmungen dadurch unberührt.
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